Rechtsprechung
BGH, 18.03.1977 - 5 StR 125/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Missachtung des arithmetischen Mittels bei den Strafzumessungserwägungen
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87
Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig …
Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).